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Finanzierung

Die Finanzierung stützt sich auf mehrere Säulen:

  1. Hauptsächlich auf ein Bankdarlehen bei der GLS Gemeinschaftsbank
  2. Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 55)
  3. Direktkredite (Nachrangdarlehen), sie gelten gegenüber der Bank als Eigenkapital (ca. 30% der Bausumme)
  4. Zu einem kleinen Teil (zusammen ca. 2% der Bausumme) fließen eine kommunale Förderung gemeinschaftlicher Mietermodelle und Fördergelder der Klimaschutzagentur Mannheim ein und erhöhen dankenswerterweise das Eigenkapital unserer GmbH.
  5. Ungefähr ebenfalls 2,5% der Bausumme haben wir durch handwerkliche Eigenleistung während der Bauphase und anschließend selbst erbracht, auch diese Geldmittel fließen „ehrenamtlich“ in das Grundkapital unserer Haus GmbH ein.

Direktkredite (Nachrangdarlehen)

Nur mit Hilfe der Direktkredite (Nachrangdarlehen) –  also Geldbeträge, die von uns MieterInnen selbst, von Freunden, aber vor allem auch aus der breiten unterstützenden Bevölkerung geliehen werden – konnten wir einerseits überhaupt ein Bankdarlehen erhalten, andererseits auch heute die Finanzierungskosten niedrig halten. Unsere Hausbank GLS (aber auch andere Banken) erkennt Direktkredite als Eigenkapitalersatz an.

 

Damit können wir langfristig sozial verträgliche Mieten anbieten! Personen, die selbst kein Geld zur Verfügung haben, können in unserem Modell teilnehmen. Zusätzlich werden später – mit zunehmender Tilgung des Schuldenbergs über die Mieten – neue Wohnprojekte im Rahmen des Mietshäuser Syndikats finanziell unterstützt.

Denn bis auf den Teil der Mieteinnahmen, der zur Instandhaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes benötigt wird, fließen später alle Mieteinnahmen über den Solidarbeitrag revolvierend in das Investitionskapital des Mietshäuser Syndikats, private Gewinne und Bereicherung sind über das Modell des Syndikats ausgeschlossen! Sie als Kreditgeber/-in stoßen diesen Prozess hier in Mannheim mit an und erhalten so im Gegenzug die Gewissheit, dass Ihr Geld sozial und ökologisch sowie regional und transparent angelegt ist. Sie können gerne jederzeit vorbeischauen und sehen, wie und wofür Ihr Geld heute „arbeitet“ oder später nachwirkt!

Direktkredite hier bieten also die Möglichkeit einer sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage und stützen die am Gemeinwohl orientierte Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum!

Weitere Infos:
ARD Filmbeitrag über Mietshäusersyndikatsprojekte, deren Idee und Finanzierungsmodell.

Was haben Sie davon?

Wie oben schon aufgeführt, erhalten Sie die Möglichkeit einer sozialen, ökologischen und transparenten Geldanlage. Sie können jederzeit vor Ort sehen, was mit Ihrem Geld passiert. Unser Projekt ist Teil des Mietshäuser Syndikats, unter dessen Dach seit gut zwanzig Jahren fast 170 gut funktionierende und von vielen Menschen gemeinsam getragene Projekte existieren (Stand Ende 2021). Zusätzlich können wir auf das Know-How und die Erfahrung der Regionalen Koordination des Mietshäuser Syndikats zurückgreifen.

Dafür wird zwischen Ihnen und uns ein Kreditvertrag (Nachrangdarlehen) abgeschlossen. Hier werden sowohl die Höhe der Kreditsumme, als auch Verzinsung und Laufzeiten/Kündigungsfristen geregelt:

Sie können uns einen Kredit in Höhe von 500 € oder mehr zur Verfügung stellen. Je höher der Betrag, desto weniger Geld müssen wir von den Banken aufnehmen. Aufgrund des Verwaltungaufwands sind geringere Summen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.

Der soziale Charakter der Wohnprojekte des Mietshäuser Syndikats ist abhängig von der Höhe der Zinsen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise. Außerdem wird eine zügigere Tilgung ermöglicht. Der dadurch entstehende Spielraum kommt neuen Projekten im Mietshäuser Syndikat mit ähnlichen Zielen zugute. Eine private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation ist ausgeschlossen.

Rangrücktrittsklausel

Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann nicht verlangt werden, solange die Turley Umbau² GmbH dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d. h. es handelt sich um ein nachrangiges Darlehen. Der/Die Darlehensgeber_in kann seinen/ihren Anspruch auf Rückzahlung seiner/ihrer Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Turley Umbau² GmbH führt.
Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall tritt der/die Darlehensgeber_in mit seinen/ihren Darlehensforderungen im Rang hinter die Forderungen aller (nicht nachrangigen) Gläubiger zurück.
Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der Turley Umbau² GmbH nicht garantiert werden, d. h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
Der/die Darlehensgeber_in ist sich bewusst, dass er/sie durch diese Vereinbarung als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung in Höhe der Darlehenssumme sowie der Zinsen mitträgt und das Risiko eines Totalverlustes möglich ist (s. auch: rechtliche Hinweise weiter unten).

Was ist sonst noch wichtig?

  • Sie bleiben auf dem Laufenden

Sie erhalten jährliche Kontoauszüge für Ihren persönlichen Finanzüberblick. Sie bekommen regelmäßige Informationen über die Entwicklung des Projekts. So bleibt die Verwendung Ihrer Geldanlage transparent. Sie werden zu Aktivitäten der Projekte eingeladen z.B. Feste, Informationsveranstaltungen, Tag der Offenen
Tür, … (per E-mail).

  • Niedrige Kredit- und Verwaltungskosten

Für Sie fallen keine Gebühren an. Alle entstehenden Verwaltungskosten zahlt das Projekt.

  • Steuern

Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Sie sind daher selbst dafür verantwortlich, Ihre Erträge im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu erhalten Sie einmal im Jahr auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre Zinseinnahmen.

Was ist zu tun?

Wenn Sie sich entschlossen haben, uns mit einem Direktkredit zu unterstützen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, entweder persönlich bei uns, telefonisch oder schriftlich.

Rechtliche Hinweise/Kleinanlegerschutzgesetz/Änderung des Vermögensanlagengesetz

Am 23.04.2015 wurde das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Der am 28. Juli 2014 vorgelegte Referentenentwurf hatte jedoch zu breiten Protesten von Crowdfunding-Plattformen, Dorfläden, Kitas, Genossenschaften und nicht zuletzt unseren Wohnprojekten geführt, da ein Gesetz in dieser Form verheerende Auswirkungen auf die Finanzierungsmodelle sozialer Bürgerprojekte gehabt hätte. Das Aktionsbündnis „WirsindnichtProkon“ wurde ins Leben gerufen. Es gab eine Petition, die sich für sinnvolle Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) stark machte. Wir bedanken uns bei allen Unterzeichner_innen.
Die Proteste zeigten Wirkung; mit jeder Überarbeitung kamen die Bestimmungen Crowdfundern, Genossenschaften und Projekten wie unseren mehr entgegen. Für die Prospektpflicht (die mit jährlichen Kosten von 20.000 bis 60.000 Euro verbunden ist) wurden Ausnahmeregelungen für z.B „soziale Projekte“ sowie für „gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften“ getroffen, sowie für Projekte, die ein bestimmtes Finanzierungsvolumen nicht übersteigen.

Für Direktkredite an die Turley Umbau² GmbH gilt das Vermögensanlagengesetz  ab dem 01.01.2016. Darauf weisen wir gemäß § 32 Absatz 10 (Übergangsvorschriften) hin.
Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet die Turley Umbau² GmbH seit dem 01.01.2016 verschiedene neue Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen.
Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR angenommen. Es bestehen daher keine Informationspflichten nach §§6ff. VermAnlG (insbesondere Vermögensinformationsblatt und Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz).
Die bis zum 31.12.2015 eingeworbenen und angenommenen Direktkredite gelten als abgeschlossene Vermögensanlage.